Stufe 1 – Periodische Kontrolluntersuchung
Diese Untersuchung wird durch eine dafür zugelassene Ärztin oder einen zugelassenen Arzt durchgeführt. Sie betrifft insbesondere:
- Lenkerinnen & Lenker ab 75 Jahren
Beurteilt werden unter anderem:
- Seh- und Hörvermögen
- Herz-Kreislauf-System
- Beweglichkeit
- Allgemeiner körperlicher & geistiger Gesundheitszustand
Stufe 2 – Erweiterte medizinische Untersuchung
Die Untersuchung der Stufe 2 ist erforderlich für:
- Berufschauffeure (z. B. LKW-, Taxi-, Busfahrerinnen & -fahrer)
- Lenkerinnen & Lenker der höheren Führerausweiskategorien
- Personen mit bestimmten Erkrankungen oder auffälligen Befunden
Zusätzlich beurteilt werden:
- Neurologische Funktionen
- Kognitive Leistungsfähigkeit
- Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes)
- Medikamenteneinnahme & deren Einfluss auf die Fahrfähigkeit
- Allgemeiner körperlicher & geistiger Gesundheitszustand
Stufe 3 – Verkehrsmedizinische Spezialuntersuchung
Die Untersuchung der Stufe 3 umfasst eine umfassende verkehrsmedizinische Abklärung & wird bei komplexen medizinischen oder rechtlichen Fragestellungen durchgeführt. Sie erfolgt insbesondere:
- Auf Anordnung des Strassenverkehrsamtes
- Bei unklarer oder eingeschränkter Fahreignung
- Bei mehreren relevanten Erkrankungen oder komplexer Medikation
Wichtiges Vorgehen bei Stufe 3:
Vor der eigentlichen Untersuchung benötigen wir sämtliche relevanten medizinischen Unterlagen der behandelnden Ärztinnen & Ärzte (z. B. Hausärztin/Hausarzt, Fachärzte, Spitalberichte). Diese Akten werden von uns sorgfältig geprüft & fachlich beurteilt.
Erst nach vollständigem Eingang & Durchsicht der Unterlagen wird ein Termin zur verkehrsmedizinischen Untersuchung vereinbart. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Abklärung fundiert, effizient & gemäss den gesetzlichen Vorgaben erfolgen kann.
Was erwartet Sie bei uns?
- Sorgfältige & gesetzeskonforme Untersuchung
- Transparente Erklärung der Resultate
- Wertschätzende & diskrete Betreuung
- Korrekte Dokumentation gemäss den Vorgaben der Behörden
- Ergebnisse werden gemäss gesetzlichen Vorgaben an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- Medizinisch relevante Unterlagen
- Amtlichen Ausweis
- Brille / Hörgerät (falls vorhanden)
- Aktuelle Medikamentenliste
- Allfällige Unterlagen des Strassenverkehrsamts