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Sicher im Strassenverkehr unterwegs

Stufe 1 – Periodische Kontrolluntersuchung

Diese Untersuchung wird durch eine dafür zugelassene Ärztin oder einen zugelassenen Arzt durchgeführt. Sie betrifft insbesondere:

  • Lenkerinnen & Lenker ab 75 Jahren


Beurteilt werden unter anderem:

  • Seh- und Hörvermögen
  • Herz-Kreislauf-System
  • Beweglichkeit
  • Allgemeiner körperlicher & geistiger Gesundheitszustand

Stufe 2 – Erweiterte medizinische Untersuchung

Die Untersuchung der Stufe 2 ist erforderlich für:

  • Berufschauffeure (z. B. LKW-, Taxi-, Busfahrerinnen & -fahrer)
  • Lenkerinnen & Lenker der höheren Führerausweiskategorien
  • Personen mit bestimmten Erkrankungen oder auffälligen Befunden

Zusätzlich beurteilt werden:

  • Neurologische Funktionen
  • Kognitive Leistungsfähigkeit
  • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes)
  • Medikamenteneinnahme & deren Einfluss auf die Fahrfähigkeit
  • Allgemeiner körperlicher & geistiger Gesundheitszustand

Stufe 3 – Verkehrsmedizinische Spezialuntersuchung

Die Untersuchung der Stufe 3 umfasst eine umfassende verkehrsmedizinische Abklärung & wird bei komplexen medizinischen oder rechtlichen Fragestellungen durchgeführt. Sie erfolgt insbesondere:

  • Auf Anordnung des Strassenverkehrsamtes
  • Bei unklarer oder eingeschränkter Fahreignung
  • Bei mehreren relevanten Erkrankungen oder komplexer Medikation

Wichtiges Vorgehen bei Stufe 3:

Vor der eigentlichen Untersuchung benötigen wir sämtliche relevanten medizinischen Unterlagen der behandelnden Ärztinnen & Ärzte (z. B. Hausärztin/Hausarzt, Fachärzte, Spitalberichte). Diese Akten werden von uns sorgfältig geprüft & fachlich beurteilt.

Erst nach vollständigem Eingang & Durchsicht der Unterlagen wird ein Termin zur verkehrsmedizinischen Untersuchung vereinbart. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Abklärung fundiert, effizient & gemäss den gesetzlichen Vorgaben erfolgen kann.

Was erwartet Sie bei uns?

Bitte bringen Sie zum Termin mit:

  • Medizinisch relevante Unterlagen
  • Amtlichen Ausweis
  • Brille / Hörgerät (falls vorhanden)
  • Aktuelle Medikamentenliste
  • Allfällige Unterlagen des Strassenverkehrsamts